Wohnungsgeberbestätigung

Was ist eine Wohnungsgeber-Bestätigung?

Das ist eine Bescheinigung Ihres Vermieters darüber, dass Sie tatsächlich in die angegebene Wohnung eingezogen sind. Die Bestätigung müssen Sie innerhalb von 2 Wochen bei der Meldebehörde vorlegen.

Bestätigung auch beim Auszug?

Die Wohnungsgeber-Bestätigung ist nur beim Einzug und für die Ummeldung im Einwohner-Meldeamt notwendig. Einzige Ausnahme: Wenn Sie ins Ausland umziehen und sich in Deutschland komplett abmelden wollen, brauchen Sie tatsächlich auch über den Auszug einen Nachweis von Ihrem Vermieter.

Welche Daten enthält die Bescheinigung?

Der Vermieter ist verpflichtet, eine Bestätigung für das Einwohner-Meldeamt zu schreiben, die folgende Angaben enthält:

  • Name und Anschrift des Vermieters
  • Name des Eigentümers, falls Vermieter und Eigentümer verschiedene Personen sind
  • Einzugs-Datum
  • Anschrift der Wohnung
  • Namen der meldepflichtigen Personen

Wer stellt die Bestätigung aus?

Der Vermieter muss die Wohnungsgeber-Bestätigung nicht selbst ausfüllen, sondern darf auch jemanden damit beauftragen – zum Beispiel den Hausverwalter.

Wenn Sie als Untermieter einziehen, bekommen Sie die Wohnungsgeber-Bestätigung vom Hauptmieter, denn er ist Ihr Wohnungsgeber.

Was ist beim Umzug ins Eigenheim zu beachten?

Beim Umzug in die Eigentumswohnung oder ins eigene Häuschen schreiben Sie sich Ihre Wohnungsgeber-Bescheinigung einfach selbst. Zusätzlich legen Sie eine formlose Erklärung bei, dass Sie der Eigentümer der Immobilie sind.

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