Wohnsitz An- bzw. Ummeldung

Antrag Im Einwohnermeldeamt - nur mit Terminvereinbarung!

Online Rathaus Service Portal - Umzug (Voranmeldung; zusätzlich persönliche Vorsprache notwendig!)
Online Rathaus Service Portal - Zuzug (Voranmeldung; zusätzlich persönliche Vorsprache notwendig!)

Kosten kostenfrei

In Bayern besteht die gesetzliche Pflicht, sich bei Umzug an einem neuen Wohnort bei der Meldebehörde bzw. dem Einwohnermeldeamt anzumelden. Diese Pflicht gilt im übrigen auch in anderen Bundesländern.

Meldepflichtig ist derjenige, der eine Wohnung bezieht oder aus einer Wohnung auszieht. Für Personen unter 16 Jahren müssen die gesetzlichen Vertreter diese Meldung vornehmen. Für Personen, die unter Betreuung stehen, hat der Betreuer der Meldepflicht.

Neu zugezogen oder umgezogen?

Zur Anmeldung ist die persönliche Vorsprache von zumindest einem Familienmitglied im Bürgerbüro erforderlich. Bei der Anmeldung müssen die Ausweisdokumente wie z.B. die Personalausweise aller anzumeldenden Familienmitglieder vorgelegt werden.

Bei Anmeldungen aus dem Ausland müssen alle anzumeldenden Personen im Bürgerbüro anwesend sein. Sie brauchen vorher keinen Meldevordruck auszufüllen. Die notwendigen Angaben können Sie direkt bei der Bearbeitung im Bürgerbüro machen.

Die Vorlage einer Wohnungsgeberbestätigung ist zwingend erforderlich. Ein entsprechendes Formular können Sie nachfolgend unter "Downloads" herunterladen.

Ein Ausdruck der gespeicherten Daten wird Ihnen zur Prüfung und als Nachweis ausgehändigt.

Die Abmeldung bei der bisherigen Meldebehörde ist nicht erforderlich.

Gebühren fallen bei einer fristgerechten Anmeldung nicht an.

Eine Anmeldung vor Einzug in die Wohnung ist nicht möglich.

Adressänderung im Ausweisdokument nötig?

Ja, bei deutschen Staatsangehörigen muss der Wohnort bzw. die Anschrift auf den Ausweisdokumenten abgeändert werden. Diese Änderung kann nur direkt in der VGem Westendorf erfolgen.
Bei ausländischen Mitbürgern entfällt die Adressänderung, da ausländische Ausweisdokumente nicht von deutschen Meldeämtern "korrigiert" werden dürfen.
Bei Nicht-EU-Ausländern muss zusätzlich der "Aufenthaltstitel" geändert werden. Das macht die Ausländerbehörde im Landratsamt Ostallgäu.

Tipp: Lesen Sie auch unsere Informationen für Neubürger.

 

Was muss ich mitbringen?

Ausweisdokumente bzw. standesamtliche Urkunden wie Personalausweis, Reisepass, Kinderreisepass - bei Nicht-EU-Ausländern zusätzlich der Aufenthaltstitel. Bei Postversand Kopien der Dokumente. Wenn Sie in eine Mietwohnung ziehen außerdem die Wohnungsgeber-Bestätigung.

Zuzug aus dem Ausland?

Falls es sich um einen Wieder-Zuzug aus dem Ausland handelt, muss die letzte deutsche Wohnadresse unbedingt im Meldeformular angegeben werden, damit die Steuer-Identifikationsnummer richtig zugeordnet werden kann.

Wohnsitz Abmeldung

Eine formelle Abmeldung ist nur noch in folgenden Fällen nötig:

  • Wegzug ins Ausland
  • Bei der Aufgabe einer Nebenwohnung oder Wegzug zur eigentlichen Hauptwohnung
  • Bei Meldung „Ohne festen Wohnsitz“

In allen anderen Fällen gibt es keine Abmeldepflicht, da die „neue“ Meldebehörde die vorherige Gemeinde von der Abmeldung unterrichtet.

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Alle Dienstleistungen der VGem Westendorf finden Sie alphabetisch unter dem Punkt Bürgerbüro. Falls das Gesuchte dort nicht zu finden ist, versuchen Sie unsere Suchen-Funktion. Sie können wegen Ihres Anliegens aber natürlich auch gerne bei uns anrufen: 08344 9202-0 oder unser Kontaktformular benutzen.

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