Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter für die Verwaltungsgerichte

Der Landkreis Ostallgäu sucht Bürgerinnen und Bürger, die Interesse an der Übernahme des
Ehrenamts als Verwaltungsrichterin bzw. Verwaltungsrichter haben.


Bei den bayerischen Verwaltungsgerichten und beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof wirken zum
Teil ehrenamtliche Richterinnen und Richter an den Entscheidungen mit. Die Hauptaufgabe der Verwaltungsgerichte
liegt darin, Maßnahmen der öffentlichen Gewalt, durch die Rechte des Bürgers betroffen
sind, zu kontrollieren. Gerade weil die Verwaltungsgerichte über Fälle des täglichen Lebens zu
entscheiden haben, wirken Laienrichter neben den Berufsrichtern an der Rechtsprechung mit.


Die Kammern der Verwaltungsgerichte entscheiden z.B. im Rahmen einer mündlichen Verhandlung
grundsätzlich in der Besetzung von drei Berufsrichterinnen und -richtern sowie zwei ehrenamtlichen
Richterinnen und Richtern. Die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter wirken bei der mündlichen
Verhandlung und der Urteilsfindung in gleichem Umfang und mit dem gleichen Stimmrecht wie die
Berufsrichterinnen und -richter mit und tragen dieselbe Verantwortung für die Entscheidung wie diese.
Zuständig für den Landkreis Ostallgäu ist das Bayerische Verwaltungsgericht in Augsburg.


Die Amtszeit der gegenwärtig tätigen ehrenamtlichen Verwaltungsrichterinnen und Verwaltungsrichter
endet am 31.03.2025. Die Landkreise und kreisfreien Städte stellen für den Wahlausschuss am Verwaltungsgericht
eine Vorschlagsliste für Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter auf.


Wenn Sie Interesse an der Übernahme des Ehrenamts als Verwaltungsrichterin oder Verwaltungsrichter
für den Zeitraum 2025 bis 2030 haben, schicken Sie uns bitte


bis zum 01.08.2024 unterschrieben zu.

An: Landratsamt Ostallgäu
Abteilung I
Schwabenstraße 11
87616 Marktoberdorf


Der Kreistag entscheidet anschließend über die Vorschlagsliste. Diese wird an das Verwaltungsgericht
weitergeleitet, wo ein Wahlausschuss aus allen Vorschlagslisten der Landkreise und kreisfreien Städte
im Bereich des Verwaltungsgerichts Augsburg dann die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter für
den Zeitraum 2025 bis 2030 bestimmt.


Weitere Informationen finden Sie auch in der Broschüre des Bayerischen Staatsministeriums des Innern,
für Sport und Integration:
https://www.vgh.bayern.de/mam/service/richterliches_ehrenamt_broschuere_bfrei3.pdf

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