Parkausweis für Behinderte

Antrag Im Bürgerbüro - nur mit Terminvereinbarung!

Online Bayernportal

Kosten kostenfrei

Menschen mit besonderen Beeinträchtigungen und einem bestimmten Grad der Behinderung können einen "Parkausweis für Behinderte" beantragen. Den Parkausweis gibt es für Bayern, für das Bundegebiet und EU-weit. Einen solchen Parkausweis erhalten Sie von uns unter folgenden Voraussetzungen:

  • Sie sind mit Hauptwohnsitz im Gebiet der VGem Westendorf gemeldet.
  • Die Behinderung ist amtlich festgestellt vom Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS, früher „Versorgungsamt“).

Bitte beachten: Der Parkausweis gilt maximal fünf Jahre. Danach müssen Sie ihn neu beantragen.

Zusammen mit dem Parkausweis bekommen Sie einen Bescheid, der alle Parkerleichterungen erklärt. Beim EU-Ausweis erhalten Sie zusätzlich ein Faltblatt für Auslandsfahrten.

Hinweis: Legen Sie den Parkausweis gut lesbar an der Windschutzscheibe im Fahrzeug aus.

Bundesweiter Parkausweis (orange)

Damit erhalten sie die Erlaubnis zum gebührenfreien Parken an Parkuhren, Parkschein-Automaten und diversen anderen Bereichen.

Art der Behinderung

  • Merkzeichen G und B und einem GdB von 80 oder höher für Einschränkungen der Beine oder der Lenden-Wirbelsäule. Das bedeutet, dass sie diesen Ausweis nur dann bekommen, wenn sie nicht oder nur sehr schlecht gehen können.
  • Merkzeichen G und B und einem GdB von 70 oder mehr für Einschränkungen der Beine oder der Lenden-Wirbelsäule und gleichzeitig einem GdB von 50 oder höher durch eine Funktionsstörung des Herzens und der Lunge.
  • Morbus Crohn oder Colitis ulcerosa und einem Grad der Behinderung von 60 oder höher
  • Künstlicher Darmausgang und gleichzeitig künstliche Harnableitung und einem Grad der Behinderung von 70 oder höher.

Benötigte Unterlagen

  • Antragsformular (siehe unten)
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Schwerbehinderten-Ausweis (Kopie von Vorder- und Rückseite)
  • Bescheinigung des ZBFS (mit Vermerk über die bundesweiten Parkerleichterungen)

Besonderheiten

Der Parkausweis gilt in ganz Deutschland.
Der Parkausweis gilt nicht für Schwerbehinderten-Parkplätze.

Bayernweiter Parkausweis (dunkelblau)

Wird nicht mehr ausgestellt, es kann ein EU-weiter Parkausweis beantragt werden.

EU-weiter Parkausweis (hellblau)

Menschen mit außergewöhnlichen Beeinträchtigungen können einen EU-Parkausweis beantragen. Damit dürfen sie auf Schwerbehinderten-Parkplätzen parken. Außerdem erhalten sie die Erlaubnis zum gebührenfreien Parken an Parkuhren und Parkschein-Automaten oder in Bereichen mit Bewohner-Parkplätzen.

Art der Behinderung

  • Außergewöhnlich Gehbehinderte (Merkzeichen „aG“ im Schwerbehinderten-Ausweis)
  • Blinde (Merkzeichen „BI“ im Schwerbehinderten-Ausweis)
  • Contergan Geschädigte (beidseitige Amelie oder Phokomelie) und Menschen mit vergleichbaren Beeinträchtigungen (zum Beispiel Amputation beider Arme)

Benötigte Unterlagen

  • Antragsformular (siehe unten)
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Passfoto
  • Schwerbehindertenausweis (Kopie von Vorder- und Rückseite) oder Bescheinigung des ZBFS über die Funktions-Einschränkung
  • Alter Parkausweis (falls vorhanden)

Besonderheiten

Der EU-einheitliche Parkausweis gilt in Deutschland, der EU und vielen weiteren Ländern. Eine Liste aller 52 Mitgliedsländer finden Sie online beim Internationalen Transportforum (ITF).

Zurück

VGem Startseite

Nicht das Richtige dabei?

Alle Dienstleistungen der VGem Westendorf finden Sie alphabetisch unter dem Punkt Bürgerbüro. Falls das Gesuchte dort nicht zu finden ist, versuchen Sie unsere Suchen-Funktion. Sie können wegen Ihres Anliegens aber natürlich auch gerne bei uns anrufen: 08344 9202-0 oder unser Kontaktformular benutzen.

Aktualisieren Sie Ihren Browser

Sie verwenden derzeit den Browser Internet Explorer. 2015 hat Microsoft den Internet Explorer mit dem Browser Edge ersetzt. Der Internet Explorer wird nicht mehr mit neuen Updates aktualisiert. Da wir manche Funktionen nur schwer im Internet Explorer umsetzen könnten, haben wir beschlossen, diesen Browser nicht mehr zu unterstützen. Wir empfehlen Ihnen, zu einem anderen Browser zu wechseln, um unsere Website in vollem Umfang zu nutzen. Laden Sie sich einen der folgenden, kostenlosen Browser herunter:

Der Browser von Google.

Der Browser von Microsoft. Nachfolger des Internet Explorers.

Der Browser von Mozilla, einem Non-Profit-Unternehmen.